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nüchtern betrachtet - bewusst erlebt 2009
 
Suchtpolitische Forderungen

Die Arbeitsgruppe Nüchtern betrachtet, Bewusst erlebt 2009 versteht sich nicht nur als eine rein inhaltlich und praktisch arbeitende Arbeitsgruppe, sondern sieht seine Aufgaben auch darin, der Suchtprävention im Land Berlin mehr Geltung zu verschaffen. Unter dieser Maßgabe will die Arbeitsgruppe insbesondere Alkoholpolitische Denkanstöße geben.

Die Arbeitsgruppe hat sich auf folgende suchtpräventive Forderungen verständigt:
 
  • Umfassendes Verbot von Tabak- und Alkoholwerbung auf den Straßen und damit auch in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten. Ein Werbeverbot in Verbindung mit Sport oder Prominenz und Werbung, die sich an Jugendliche richtet (Bannmeile).
  • Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre beim Erwerb und Konsum von sämtlichen Alkoholika, also auch Bier und Wein.
  • Steuererhöhung auf Alkoholprodukte.
  • Fester Anteil der Steuereinnahmen aus dem Verkauf alkoholischer Getränke, die der suchtpräventiven Arbeit und den Suchthilfeprojekten zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Entwicklung von verbindlichen Leitlinien zu FASD und Warnhinweise auf alkoholischen Getränken, die auf die toxische Wirkung des Alkohols auf das ungeborene Kind im Mutterleib hinweisen (siehe FASD = Fetales Alkoholsyndrom), da hier der Alkohol als Zellgift irreparable Schäden bei Ungeborenen anrichtet.
  • Einführung eines suchtfreien Tages im Kalender, wie es beispielsweise bereits den Weltnichtrauchertag oder Welt-Aids-Tag gibt.
  • Verschärfung der Alterskontrollen.

Nüchtern betrachtet, Bewusst erlebt 2009 wird diese politischen Forderungen, die bereits im Vorjahr aufgestellt wurden, 2008 und 2009 noch stärker in die Öffentlichkeit bringen.

Darüber hinaus unterstützen und schließen wir uns einem 10 Eckpunkte Papier an, das anlässlich der Fachtagung „Familiengeheimnisse - Wenn Eltern suchtkrank sind und die Kinder leiden“, am 04. und 05. Dezember 2003 im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Berlin, erhoben wurde:

  1. Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe, unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfeangebote in Anspruch nehmen.
  2. Den Kindern muss vermittelt werden, dass sie keine Schuld an der Suchterkrankung der Eltern tragen. Sie brauchen eine altersgemäße Aufklärung über die Erkrankung der Eltern und bestehende Hilfeangebote.
  3. Die Zusammenarbeit zwischen den Hilfesystemen, insbesondere der Suchtkrankenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und den medizinischen Diensten, muss optimiert werden. Um wirkungsvolle Interventionen zu erreichen, muss arbeitsfeldübergreifend kooperiert
    werden. Lehrer, Erzieher, Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen müssen verbindlich zusammen arbeiten. Das Ziel ist, betroffene Kinder und Eltern frühzeitig zu erkennen und die ihnen angemessene Unterstützung anzubieten.
  4. Die Öffentlichkeit muss über die Auswirkungen von Suchterkrankungen auf Kinder und Familien informiert werden. Eine sensibilisierte Öffentlichkeit erleichtert es Eltern, die Sucht als Krankheit anzunehmen. So wird den Kindern der Weg geebnet, Unterstützung zu suchen und anzunehmen.
  5. Das Schweigen über Suchterkrankungen muss beendet werden. Es muss ein Klima geschaffen werden, in dem betroffene Eltern und Kinder Scham- und Schuldgefühle leichter überwinden und Hilfe annehmen können. Kinder leiden unter Familiengeheimnissen.
  6. Auch Suchtkranke wollen gute Eltern sein. Suchtkranke Eltern brauchen Ermutigung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung. Das Wohl der Kinder muss bei diesen Bemühungen im Mittelpunkt stehen.
  7. Die familienorientierte Sichtweise erfordert eine gemeinsame innere Haltung der beteiligten Helfer. Sie muss Grundlage aller Angebote und Interventionen sein.
  8. Bei Kindern, deren Familien sich gegen Hilfeangebote verschließen, kann zum Schutz der Kinder im Einzelfall auch eine Intervention gegen den Willen der Eltern erforderlich werden.
  9. Schule und Kindertagesstätte sind zentrale Lebensräume für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Sie müssen dort mit der erforderlichen Aufmerksamkeit frühzeitig erkannt werden. Gemeinsam mit den Eltern müssen Hilfeangebote vermittelt werden.
  10. Das Wissen über die Entstehung von Suchterkrankung sowie die Auswirkungen auf Kinder und Familien muss verpflichtend in die Ausbildung der pädagogischen, psychologischen und medizinischen Berufsgruppen aufgenommen werden. So wird das Bewusstsein der Problematik in den jeweiligen Fachdisziplinen frühzeitig gefordert und langfristig eine gesellschaftliche Einstellungsveränderung gefördert.

In der Europäischen Charta Alkohol von 1995 hat die WHO bereits grundsätzliche Aussagen zum Alkoholverbrauch gemacht: „Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden.“

Nüchtern betrachtet, bewusst erlebt 2009 pflichtet den Schlussfolgerungen bei, die von Peter Anderson für die Nationale Stiftung für Alkoholprävention, Niederlande und dem ELSA-Projekt 2005-2007 verfasst wurden. Der Bericht wurde im Rahmen eines Vertrages mit der Europäischen Kommission [Vereinbarung Nr. 2004318] erstellt. Die im Bericht enthaltenen zentralen Aussagen über Alkoholwerbung, die von Nüchtern betrachtet, nüchtern erlebt 2009 auch als Suchtpolitische Forderungen angesehen werden, werden im folgenden wiedergegeben.

  1. Trinkalkohol ist, obwohl es sich um einen ubiquitären Giftstoff handelt, sowohl in traditionellen als auch in nicht-traditionellen Medien, z. B. den Diensten der Informationsgesellschaft, ein weithin vermarktetes Produkt
  2. Die gegenwärtigen europäischen Regelungen für kommerzielle Kommunikationen über Alkohol werden kaum überwacht und sind sehr unterschiedlich, so dass eine Annäherung in ganz Europa mit einer Spezifikation des Ausmaßes, in dem Alkoholwerbung in gewissen Kategorien von Medien und Veröffentlichungen erlaubt ist, notwendig wird
  3. Jugendliche sind besonders durch Alkohol gefährdet und empfänglich für im Allgemeinen auf sie abzielende Alkoholwerbung
  4. Alkoholwerbung steht in Zusammenhang mit den an Alkohol geknüpften Erwartungen der Jugendlichen und ihrem Wunsch nach Alkoholkonsum
  5. Alkoholwerbung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen, sowie die Menge, die sie insgesamt trinken, und die Menge, die sie zu einem einzigen Anlass trinken
  6. Wissenschaftliche Belege dafür, dass die nichtgesetzliche Regulierung kommerzieller Kommunikationen Auswirkungen auf den Inhalt oder die Menge von Werbung hat, sind nicht verfügbar
  7. Ansätze bei der Aufklärung können nicht als Alternativen im Rahmen der Alkoholpolitik zur Regulierung der Vermarktung von Alkohol, z. B. in Form von Werbung, angesehen werden
  8. Drei Viertel der europäischen Bürger befürworten das europaweite Verbot von auf Jugendliche abzielender Alkoholwerbung
  9. Der Schaffung eines europäischen Äquivalents zum US Centre on Alcohol Marketing and Youth zur Überwachung des Kontakts von Jugendlichen mit kommerziellen Kommunikationen muss dringend Beachtung geschenkt werden.

Präsentation nüchtern betrachtet - bewusst erlebt 2009

Weitere Inhalte des Berichtes sind unter
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDocs/Downloads/DE/Drogen-Sucht/Alkohol/Studie-Alkoholwerbung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Studie-Alkoholwerbung.pdf 
einzusehen.

 
 
 

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