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Heinrich Bülhoff
Zahnarztpraxis
Sonnenallee 84
12045 Berlin
030 / 623 15 00


STRATIEF
Straßen- und Tiefbau GmbH
Chemnitzer Str. 156
12621 Berlin
- DPF e.G.
Wohnungshaus-
- genossenschaft
Kaufmännischer Vorstand
Herrn Andreas Böhm
Postfach 660142
10267 Berlin
Stephan Benz
- Deutsche
Gesellschaft zu Förderung
- des Wohnungsbaues
- Kaufmännischer
Vorstand
- Herr Christoph Beck
- Potsdamer Str. 60
- 10785 Berlin
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nüchtern
betrachtet - bewusst erlebt 2009 |
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Suchtpolitische Forderungen
Die Arbeitsgruppe Nüchtern
betrachtet, Bewusst erlebt 2009
versteht sich nicht nur als eine
rein inhaltlich und praktisch
arbeitende Arbeitsgruppe,
sondern sieht seine Aufgaben
auch darin, der Suchtprävention
im Land Berlin mehr Geltung zu
verschaffen. Unter dieser
Maßgabe will die Arbeitsgruppe
insbesondere Alkoholpolitische
Denkanstöße geben.
Die Arbeitsgruppe hat sich auf
folgende suchtpräventive
Forderungen verständigt:
-
Umfassendes Verbot von
Tabak- und Alkoholwerbung
auf den Straßen und damit
auch in unmittelbarer
Umgebung von Schulen,
Jugendfreizeiteinrichtungen
und Kindertagesstätten. Ein
Werbeverbot in Verbindung
mit Sport oder Prominenz und
Werbung, die sich an
Jugendliche richtet
(Bannmeile).
-
Anhebung der Altersgrenze
auf 18 Jahre beim Erwerb und
Konsum von sämtlichen
Alkoholika, also auch Bier
und Wein.
-
Steuererhöhung auf
Alkoholprodukte.
-
Fester Anteil der
Steuereinnahmen aus dem
Verkauf alkoholischer
Getränke, die der
suchtpräventiven Arbeit und
den Suchthilfeprojekten zur
Verfügung gestellt werden.
- Die
Entwicklung von
verbindlichen Leitlinien zu
FASD und Warnhinweise auf
alkoholischen Getränken, die
auf die toxische Wirkung des
Alkohols auf das ungeborene
Kind im Mutterleib hinweisen
(siehe FASD = Fetales
Alkoholsyndrom), da hier der
Alkohol als Zellgift
irreparable Schäden bei
Ungeborenen anrichtet.
-
Einführung eines suchtfreien
Tages im Kalender, wie es
beispielsweise bereits den
Weltnichtrauchertag oder
Welt-Aids-Tag gibt.
-
Verschärfung der
Alterskontrollen.
Nüchtern
betrachtet, Bewusst erlebt 2009
wird diese politischen
Forderungen, die bereits im
Vorjahr aufgestellt wurden, 2008
und 2009 noch stärker in die
Öffentlichkeit bringen.
Darüber hinaus unterstützen und
schließen wir uns einem 10
Eckpunkte Papier an, das
anlässlich der Fachtagung
„Familiengeheimnisse - Wenn
Eltern suchtkrank sind und die
Kinder leiden“, am 04. und 05.
Dezember 2003 im
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung in Berlin,
erhoben wurde:
-
Kinder aus suchtbelasteten
Familien haben ein Recht auf
Unterstützung und Hilfe,
unabhängig davon, ob ihre
Eltern bereits Hilfeangebote
in Anspruch nehmen.
- Den
Kindern muss vermittelt
werden, dass sie keine
Schuld an der
Suchterkrankung der Eltern
tragen. Sie brauchen eine
altersgemäße Aufklärung über
die Erkrankung der Eltern
und bestehende
Hilfeangebote.
- Die
Zusammenarbeit zwischen den
Hilfesystemen, insbesondere
der Suchtkrankenhilfe, der
Kinder- und Jugendhilfe und
den medizinischen Diensten,
muss optimiert werden. Um
wirkungsvolle Interventionen
zu erreichen, muss
arbeitsfeldübergreifend
kooperiert
werden. Lehrer, Erzieher,
Ärzte, Sozialarbeiter,
Psychologen und Pädagogen
müssen verbindlich zusammen
arbeiten. Das Ziel ist,
betroffene Kinder und Eltern
frühzeitig zu erkennen und
die ihnen angemessene
Unterstützung anzubieten.
- Die
Öffentlichkeit muss über die
Auswirkungen von
Suchterkrankungen auf Kinder
und Familien informiert
werden. Eine sensibilisierte
Öffentlichkeit erleichtert
es Eltern, die Sucht als
Krankheit anzunehmen. So
wird den Kindern der Weg
geebnet, Unterstützung zu
suchen und anzunehmen.
- Das
Schweigen über
Suchterkrankungen muss
beendet werden. Es muss ein
Klima geschaffen werden, in
dem betroffene Eltern und
Kinder Scham- und
Schuldgefühle leichter
überwinden und Hilfe
annehmen können. Kinder
leiden unter
Familiengeheimnissen.
- Auch
Suchtkranke wollen gute
Eltern sein. Suchtkranke
Eltern brauchen Ermutigung
und Unterstützung bei der
Wahrnehmung ihrer
Elternverantwortung. Das
Wohl der Kinder muss bei
diesen Bemühungen im
Mittelpunkt stehen.
- Die
familienorientierte
Sichtweise erfordert eine
gemeinsame innere Haltung
der beteiligten Helfer. Sie
muss Grundlage aller
Angebote und Interventionen
sein.
- Bei
Kindern, deren Familien sich
gegen Hilfeangebote
verschließen, kann zum
Schutz der Kinder im
Einzelfall auch eine
Intervention gegen den
Willen der Eltern
erforderlich werden.
-
Schule und Kindertagesstätte
sind zentrale Lebensräume
für Kinder aus
suchtbelasteten Familien.
Sie müssen dort mit der
erforderlichen
Aufmerksamkeit frühzeitig
erkannt werden. Gemeinsam
mit den Eltern müssen
Hilfeangebote vermittelt
werden.
- Das
Wissen über die Entstehung
von Suchterkrankung sowie
die Auswirkungen auf Kinder
und Familien muss
verpflichtend in die
Ausbildung der
pädagogischen,
psychologischen und
medizinischen Berufsgruppen
aufgenommen werden. So wird
das Bewusstsein der
Problematik in den
jeweiligen Fachdisziplinen
frühzeitig gefordert und
langfristig eine
gesellschaftliche
Einstellungsveränderung
gefördert.
In der
Europäischen Charta Alkohol von
1995 hat die WHO bereits
grundsätzliche Aussagen zum
Alkoholverbrauch gemacht: „Alle
Kinder und Jugendliche haben das
Recht, in einer Umwelt
aufzuwachsen, in der sie vor den
negativen folgen des
Alkoholkonsums und soweit wie
möglich vor Alkoholwerbung
geschützt werden.“
Nüchtern betrachtet, bewusst
erlebt 2009 pflichtet den
Schlussfolgerungen bei, die von
Peter Anderson für die Nationale
Stiftung für Alkoholprävention,
Niederlande und dem ELSA-Projekt
2005-2007 verfasst wurden. Der
Bericht wurde im Rahmen eines
Vertrages mit der Europäischen
Kommission [Vereinbarung Nr.
2004318] erstellt. Die im
Bericht enthaltenen zentralen
Aussagen über Alkoholwerbung,
die von Nüchtern betrachtet,
nüchtern erlebt 2009 auch als
Suchtpolitische Forderungen
angesehen werden, werden im
folgenden wiedergegeben.
-
Trinkalkohol ist, obwohl es
sich um einen ubiquitären
Giftstoff handelt, sowohl in
traditionellen als auch in
nicht-traditionellen Medien,
z. B. den Diensten der
Informationsgesellschaft,
ein weithin vermarktetes
Produkt
- Die
gegenwärtigen europäischen
Regelungen für kommerzielle
Kommunikationen über Alkohol
werden kaum überwacht und
sind sehr unterschiedlich,
so dass eine Annäherung in
ganz Europa mit einer
Spezifikation des Ausmaßes,
in dem Alkoholwerbung in
gewissen Kategorien von
Medien und
Veröffentlichungen erlaubt
ist, notwendig wird
-
Jugendliche sind besonders
durch Alkohol gefährdet und
empfänglich für im
Allgemeinen auf sie
abzielende Alkoholwerbung
-
Alkoholwerbung steht in
Zusammenhang mit den an
Alkohol geknüpften
Erwartungen der Jugendlichen
und ihrem Wunsch nach
Alkoholkonsum
-
Alkoholwerbung erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass
Jugendliche mit dem Trinken
beginnen, sowie die Menge,
die sie insgesamt trinken,
und die Menge, die sie zu
einem einzigen Anlass
trinken
-
Wissenschaftliche Belege
dafür, dass die
nichtgesetzliche Regulierung
kommerzieller
Kommunikationen Auswirkungen
auf den Inhalt oder die
Menge von Werbung hat, sind
nicht verfügbar
-
Ansätze bei der Aufklärung
können nicht als
Alternativen im Rahmen der
Alkoholpolitik zur
Regulierung der Vermarktung
von Alkohol, z. B. in Form
von Werbung, angesehen
werden
- Drei
Viertel der europäischen
Bürger befürworten das
europaweite Verbot von auf
Jugendliche abzielender
Alkoholwerbung
- Der
Schaffung eines europäischen
Äquivalents zum US Centre on
Alcohol Marketing and Youth
zur Überwachung des Kontakts
von Jugendlichen mit
kommerziellen
Kommunikationen muss
dringend Beachtung geschenkt
werden.
Präsentation
nüchtern
betrachtet - bewusst erlebt 2009
Weitere Inhalte des Berichtes
sind unter
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDocs/Downloads/DE/Drogen-Sucht/Alkohol/Studie-Alkoholwerbung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Studie-Alkoholwerbung.pdf
einzusehen. |
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